Über den Berufsbildungsfonds

In der Zahntechnik existiert seit 2005 ein Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG. Der Fonds Zahntechnik wird durch die VZLS-Stiftung Zahntechnik geführt. Die Bilanz des Fonds ist ein gesonderter Teil der Bilanz der Stiftung.

Mit Beschluss des Bundesrates vom 28. November 2006 wurde der Fonds Zahntechnik allgemeinverbindlich erklärt.

Dem Fonds unterstellt sind sämtliche zahntechnischen Betriebe oder Betriebsteile unabhängig ihrer Rechtsform, welche zahntechnische Leistungen erbringen und die über entsprechend Mitarbeitende verfügen. Jeder dem Fonds unterstellte Betrieb bezahlt einen re­g­le­men­ta­risch festgelegten Beitrag. Damit werden Leistungen und Massnahmen im Bereich der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung finanziert.

Die Rechte und Pflichten der Betriebe sowie allfällige Beitragsbefreiungsgründe werden in einem Reglement sowie einem darauf gestützten Ausführungsreglement geordnet. Die rechtlichen Grundlagen werden zurzeit revidiert.